Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HygieXpert
Stand: 12. Juli 2025
HygieXpert
Inhaberin: Theresa Neto
Giesebrechtstraße 53
45144 Essen
0176 82410669
info@hygiexpert-reinigung.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die
Vertragsbeziehungen zwischen der Firma HygieXpert (im Folgenden "Auftragnehmer")
und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") für Reinigungsdienstleistungen. Dies
umfasst insbesondere die Reinigung von Praxen, Büros, private Haushalten,
Ferienwohnungen, Treppenhäuser und Sonderreinigungen. Mit der Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart,
freibleibend und unverbindlich. 2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber
ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer eine
mündliche oder schriftliche Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit
der Ausführung der Leistung beginnt. 2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zur
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Hierin sind die zu reinigende Bereiche,
detailliert aufgeführt. 3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs
bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 3.3 Der Auftragnehmer ist
berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2 Die Abrechnung erfolgt je nach
vertraglicher Vereinbarung stundenbasiert, als Pauschale oder monatlich. 4.3 Die
Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung oder gemäß den im Angebot
vereinbarten Zahlungsmodalitäten. 4.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 4.5 Bei Zahlungsverzug ist der
Auftragnehmer berechtigt, Mahnungen zu versenden und neben Verzugszinsen in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes auch die für Mahnungen und die Rechtsverfolgung
anfallenden Kosten zu berechnen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 4.6 Ein
Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen
ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die
Leistungserbringung notwendigen Informationen und Zugänge rechtzeitig und
vollständig zur Verfügung zu stellen. 5.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem
Auftragnehmer, während der Reinigungsarbeiten ungehinderter Zugang zu den zu
reinigenden Flächen und Räumlichkeiten gewährt wird und eventuell vorhandene
Hindernisse beseitigt sind. 5.3 Der Auftraggeber ist für die Sicherstellung von Wasser-
und Stromanschlüssen sowie die Bereitstellung von ausreichendem Licht
verantwortlich. 5.4 Für die sichere Verwahrung von Wertgegenständen und die
Sicherung von Räumlichkeiten, während der Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber
verantwortlich. 5.5 Bei Schlüsselobjekten ist der Auftraggeber für die sichere Übergabe
und Rückgabe der Schlüssel sowie für die Einweisung in die Alarmsysteme oder andere
sicherheitsrelevante Vorkehrungen verantwortlich. Bei Verlust eines überlassenen
Schlüssels durch den Auftragnehmer wird dieser den Schaden bis zur Höhe der Kosten
für den Austausch der betroffenen Schließanlage erstatten, sofern der Verlust auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6. Termine, Absagen und Kündigung
6.1 Die Vereinbarung von Terminen erfolgt telefonisch oder per E-Mail. 6.2
Terminabsagen durch den Auftraggeber müssen dem Auftragnehmer telefonisch oder
per E-Mail mitgeteilt werden. 6.3 Bei einer Terminabsage durch den Auftraggeber, die
weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, ist die volle vereinbarte
Summe für die geplante Leistung fällig. Erfolgt die Absage innerhalb von 72 Stunden
vor dem Termin, sind 50% der vereinbarten Summe zu leisten. 6.4 Die Mindestlaufzeit
von Verträgen beträgt 6 Monate. 6.5 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum
Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte und sorgfältige Ausführung der
Reinigungsarbeiten. 7.2 Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Reinigungsarbeiten,
schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen die
Gewährleistungsansprüche. 7.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das
Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine
angemessene Minderung des Preises verlangen. 7.4 Der Auftragnehmer haftet für
Schäden, die nachweislich und direkt durch die Reinigungstätigkeiten des
Auftragnehmers oder durch von ihm eingesetzte Reinigungsmittel oder Geräte
verursacht wurden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers zurückzuführen sind. Dies umfasst insbesondere Schäden, die
unmittelbar durch die angewandten Reinigungsmittel oder Unfälle während der
Ausführung der Arbeiten entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen
Auftragswert begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.5 Für Schäden, die durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte, mangelhafte oder
ungeeignete Reinigungsmittel oder Geräte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung. 7.6 Die Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar durch die eigentliche
Reinigungsleistung, sondern beispielsweise durch bereits vorhandene Mängel oder
unsachgemäße Nutzung durch Dritte entstehen, ist ausgeschlossen.
8. Höhere Gewalt
Für Fälle höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrages wesentlich erschweren oder
unmöglich machen (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen), sind
beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren
Leistungspflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 4 Wochen, ist jede Partei
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung
bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber vertraulich zu behandeln und
die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu beachten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.2 Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Essen, Deutschland), sofern
der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist. 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.